Talentfördergruppe
Die Talentfördergruppe (TFG)
Im Rahmen der sportartspezifischen Förderung ist der Schwerpunkt bei den Talentfördergruppen (4. bis 6. Klasse) zu legen. Weiterführende schulische Trainingsmaßnahmen in Leistungsgruppen werden nur an Standorten mit Lehrer-Trainer-Stellen eingerichtet. Sie sollen ein gezieltes, möglichst in den Stundenplan integriertes, sportartgerichtetes Training ergänzend zu den Maßnahmen der Vereine ermöglichen. Die TFG ist ein außerunterrichtliches Angebotzusätzlich zum obligatorischen Sportunterricht.
In den Schulsportzentren (SSZ) werden nach Planungsgesprächenmit den Landesfachverbänden und Vereinen Schwerpunktsportarten festgelegt und entsprechende TFGs eingerichtet.
Auch in den Schulsportnebenzentren (SNZ) können für Schwerpunktsportarten entsprechende TFGs eingerichtet werden.
Aufbauend auf die Grundausbildung werden den Kindern und Jugendlichen in der Regel von Klasse 4 bis 6 in diesen TFGs zunehmend sportartgerichtete und sportartspezifische Inhalte des Grundlagentrainings vermittelt.
Grundlage für die Arbeit in den Talentfördergruppen sind die Rahmentrainingspläne der Landesfachverbände.
Die Aufnahme in die TFG erfolgt
- auf freiwilliger Basis und nach einer die künftige Sportart betreffenden Beratung des Kindes/der Eltern durch die TAG-Leiter / in,
- nach einer sportärztlichen Untersuchung in einer sportärztlichen Untersuchungs- und Beratungsstelle.
Ein „Quereinstieg“ ist auch hier möglich.
Nach der Aufnahme in die TFG ist die Teilnahme verbindlich, da für die Talententwicklung eine regelmäßige und systematische Trainingsarbeit Voraussetzung ist.
Die Trainingszeit der TFGs beträgt vier Wochenstunden (2 x 90 Minuten).
Gruppengröße und Zusammensetzung (Jungen /Mädchen) sind abhängig von der jeweiligen Sportart und deren Trainingsbedingungen, sollte aber zwischen 8 bis höchstens 20 Kinder betragen.
Die Teilnahme am Training der TFG wird im Zeugnis bescheinigt.
Während des gesamten schulischen Förderzeitraumes wird eine enge Verzahnung mit den Trainingsmaßnahmen und den Wettkampfprogrammen der Vereine angestrebt. Die Leitung von Talentfördergruppen übernehmen entweder Lehrer-Trainer oder qualifizierte Trainerinnen/Trainer/Lehrkräfte, die eine Honorartrainervereinbarung mit dem „Verein zur Förderung sportlicher Talente in den hessischen Schulen e.V.“ auf Stundenhonorarbasis abschließen. Dem Antrag ist ein Qualifikationsnachweis (z. B. Trainerlizenz, Sportlehrerzeugnis) sowie ein polizeiliches Führungszeugnis beizufügen.
Die Leiterinnen und Leiter der TFG müssen eine universitäre Sportausbildung mit entsprechendem Schwerpunktfach oder eine Trainerinnen-/Trainerausbildung bzw. Fachübungsleiterinnen bzw. Fachübungsleiterausbildung nachweisen.